AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäfte zwischen Lebensmittel Becker GmbH & Co. KG, Schöneweibergasse 107-109, 64347 Griesheim (nachfolgend Lebensmittel Becker) und ihren Kunden.

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden AGB enthalten die zwischen dem Kunden und Lebensmittel Becker ausschließlich geltenden Bedingungen, sofern und soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Die AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen.

1.2. Verträge werden ausschließlich mit Gewerbekunden, d.h. Unternehmern i.S.d. § 14 BGB - im Folgenden auch „Kunden“ genannt - abgeschlossen. Ein Vertragsschluss mit Privatpersonen, d. h. Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB findet ausdrücklich nicht statt.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Darstellung der Produkte unter www.lebensmittel-becker.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Bestellung dar. Irrtümer bleiben vorbehalten.

2.2. Durch Übersendung einer E-Mail, eines Telefaxes, eines Briefes oder durch einen Anruf geben Sie eine verbindliche Bestellung der benannten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail, Telefax, Brief oder unmittelbare Lieferung nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen. In der Auftragsbestätigung enthalten ist eine Bestätigung des Vertrages, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist. Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt.

2.3. Voraussetzung der Nutzung unseres Internet-Shops ist eine Anmeldung; hierzu sind die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Ein Passwort zur Nutzung des Webshops ist vertraulich zu behandeln, sich aufzubewahren und nicht weiterzugeben. Der Verlust eines Passwortes ist umgehend vom Kunden gegenüber Lebensmittel Becker anzuzeigen.

2.4. Mit Ihrer Bestellung durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ bzw. „Kaufen“ unterbreiten Sie uns ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Der Kaufvertrag kommt erst durch Absendung einer E-Mail-Auftragsbestätigung durch uns oder durch Lieferung der bestellten Artikel an Sie zustande. Sollten Angaben zum Sortiment unrichtig gewesen sein, werden wir Ihnen ein Gegenangebot unterbreiten; über dessen Annahme können Sie frei entscheiden. Sollten wir eine Bestellung nicht annehmen, teilen wir Ihnen dies via E-Mail oder telefonisch mit.

2.5. Nach erfolgreichem Login kann der Kunde aus dem Warensortiment Produkte auswählen und diese in den Warenkorb legen. Im Warenkorb kann die Liefermenge der gewünschten Waren ausgewählt und Waren hinzugefügt oder entfernt werden. Vor Abschluss der Bestellung werden zusammenfassend alle Eingaben des Kunden als Übersicht im Warenkorb angezeigt. Der Kunde kann durch Klick auf die Schaltfläche „Zurück“ in seinem Browser seine Eingaben beliebig ändern oder löschen. Indem der Kunde in der Übersicht auf die Schaltfläche „Bestellung abschließen“ klickt, sendet er seine verbindliche Bestellung ab.

2.6. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde zuvor durch Klicken auf die Checkbox „Ich akzeptiere die AGB der Lebensmittel Becker“ diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen akzeptiert und dadurch in die Bestellung einbezogen hat. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen können jederzeit unter http://www.lebensmittel-becker.de/de/unternehmen/agb.html abgerufen werden.

3. Kaufpreis

3.1. Die angeführten Preise sind Nettopreise (Irrtum oder Änderung bis zur Lieferung geänderter Bezugspreise vorbehalten) ohne Leergut und zzgl. Mehrwertsteuer. Es gilt ein Mindestbestellwert von Euro 500,-.

3.2. Der Kaufpreis ist bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. Eine Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung. Erstkunden beliefern wir nur gegen Vorkasse oder sofortige Zahlung bei Lieferung. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber unter dem Vorbehalt vollständiger Einlösung entgegengenommen.

3.3. Die Ware bleibt bis zum vollen Ausgleich aller offenstehenden Forderungen der Lebensmittel Becker gegen den Kunden deren Eigentum. Der Kunde ist solange nur berechtigt, die Ware im Rahmen seines Handelsgeschäftes seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Dabei wird der Eigentumsvorbehalt der Lebensmittel Becker ausdrücklich auch auf Produkte erstreckt, die durch die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware entstehen bzw. auf das für diese erzielte Entgelt. Die durch Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Kunde im Voraus an Lebensmittel Becker ab. Der Kunde ist zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Diese Einzugsermächtigung kann Lebensmittel Becker widerrufen, wenn der Käufer bezüglich seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Vorbehaltskauf in Verzug gerät. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen die Verpflichtung des Kunden der Lebensmittel Becker gegenüber um mehr als 10 %, so ist Lebensmittel Becker auf Verlangen des Kunden verpflichtet, die über die Grenzen hinausgehende Forderung freizugeben. Der Kunde ist verpflichtet, Lebensmittel Becker sofort Mitteilung zu machen, wenn Pfändung oder sonstige Maßnahmen Dritter bezüglich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgen. Der Kunde hat Lebensmittel Becker alle zur Intervention erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

3.4. Bei Nichtzahlung kann Lebensmittel Becker vom Kunden die sofortige Herausgabe der Waren verlangen. In dem Fall wird der Wert der zurückgenommenen Ware abzüglich der Rücknahmekosten von Forderungen des Käufers in Abzug gebracht.

4. Lieferung

4.1. Lebensmittel Becker liefert bestellte Ware zum individuell vereinbarten oder nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der üblichen Arbeitszeit aus. Die Lieferverpflichtung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, soweit Lebensmittel Becker ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat.

4.2. Alle Fälle der höheren Gewalt sowie Maßnahmen von Behörden, Streiks, Verkehrsunfälle, Stau und andere für die Lebensmittel Becker unabwendbare Ereignisse berechtigen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Die Lebensmittel Becker ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, die für den Kunden zumutbar sind.

4.4. Warenanlieferungen erfolgen nach einem von der Lebensmittel Becker festgelegten Touren- und Terminplan. Dieser Plan kann von der Lebensmittel Becker den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden.

4.5. Es wird in Containern oder auf Palette angeliefert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Ware von unserem Fahrpersonal nicht abgepackt oder weggetragen werden kann.

4.6. Über jede Lieferung hat der Kunde auf Verlangen, eine Lieferbestätigung zu unterzeichnen.

4.7. Geschäfte nach § 376 HGB bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Bestätigung der Lebensmittel Becker. Individuelle Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zusätzlich entstehende Kosten, die durch spezielle Anlieferungswünsche des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.

4.8. Leergut ist innerhalb von 3 Wochen in einwandfreiem Zustand frei Haus, Lager 64347 Griesheim, bei Darmstadt zurückzugeben oder wird belastet.

4.9. Es werden nur Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (mit Ausnahme der deutschen Inseln), Österreich, Schweiz, Luxemburg, Niederlande, Belgien und dem UK ausgeführt. Darüber hinaus kann Lebensmittel Becker nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung auch in andere Staaten liefern, wofür die Konditionen individuell festgelegt werden.

5. Prüfung der Lieferung

5.1. Die Prüfung der lebensmittelrechtlichen Verkehrsfähigkeit in Erfüllung der der Lebensmittel Becker und dem Kunden obliegenden lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten hat dieser für jede Lieferung innerhalb von 24 Stunden ab Abnahme, spätestens jedoch vor der Weiterverarbeitung, auf offen erkennbare Mängel vorzunehmen. Nicht offen erkennbare Mängel sind unverzüglich bei deren Entdeckung zu rügen. Wenn insoweit der Kunde einen Mangel entdeckt, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt, hierzu zählt auch eine fehlerhafte Beschreibung von Inhaltsstoffen, oder ausschließt, so darf er die Ware weder weiterverarbeiten, noch an Dritte herausgeben oder verkaufen. Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, die eine versehentliche Herausgabe, Weiterverarbeitung oder Weiterveräußerung verhindern. Liegt an einem Einzelartikel aus einer Gesamtlieferung ein Mangel vor, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder verhindert, ist der Kunde verpflichtet, durch geeignete Stichproben zu überprüfen, ob es sich bei dem festgestellten Mangel um einen Einzelfall handelt oder ob ein Produktions- oder Behandlungsfehler vorliegt, der die gesamte Warenpartie umfasst. Reklamierte Produkte sind an die Lebensmittel Becker zurückzugeben.

5.2. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die gelieferten Waren daraufhin zu überprüfen, ob zwischen Deklaration und ausgelieferter Ware eine Abweichung besteht. Entdeckt der Kunde bei der Lieferung eine Abweichung von der Deklaration oder einen Mangel, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder ausschließt, so ist er verpflichtet, die Lebensmittel Becker hiervon unverzüglich, von der Mangelhaftigkeit einer ganzen Warenpartie innerhalb von 24 Stunden, zu informieren. Die Lebensmittel Becker ist berechtigt, Schäden, die ihr aus einer Nichtanzeige oder einer nicht rechtzeitigen Anzeige entstehen, an den Kunden zu belasten.

5.3. Tiefkühl- und Frischprodukte, zum Beispiel frisches Obst, Gemüse, Molkereiprodukte, müssen bei Anlieferung sofort auf offene Mängel überprüft, ggfls. reklamiert beim Fahrer und zurückgegeben werden.

5.4. Die Anzeige von Mängeln hat im Übrigen nach Maßgabe des § 377 HGB zu erfolgen. Bei Vorliegen eines Sachmangels hat Lebensmittel Becker die Wahl im Rahmen der Nacherfüllung, den fehlerhaften Gegenstand nachzubessern oder einen mangelfreien Gegenstand zu liefern. Der Kunde ist berechtigt, nach Fehlschlagen der Nacherfüllung, den Kaufpreis zu mindern oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.

6. Haftung und Verjährung

6.1. Im Falle des Vorliegens eines Sach- oder Rechtsmangels ist Lebensmittel Becker nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.

6.2. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Lebensmittel Becker lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. „Kardinalpflicht“, d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch Lebensmittel Becker oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt; unbeschränkt bleibt darüber hinaus die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels, für eine ausdrücklich garantierte Beschaffenheit sowie für Personenschäden.

6.3. Sofern Lebensmittel Becker leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden, die nicht Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

6.4. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Lebensmittel Becker haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ihres Online-Shops noch für sonstige technische und elektronische Fehler, auf die Lebensmittel Becker keinen Einfluss hat. Sofern Links zu anderen Webseiten oder Quellen erstellt werden, ist Lebensmittel Becker für die Verfügbarkeit solcher externen Seiten oder Quellen nicht verantwortlich oder haftbar. Lebensmittel Becker macht sich Inhalte, die auf solchen Webseiten oder Quellen zugänglich sind, nicht zu eigen und schließt jede Haftung oder Gewährleistung in Bezug auf diese aus, solange und soweit keine positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte besteht.

6.5. Lebensmittel Becker haftet nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten wäre. Von einer ordnungsgemäßen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbestände mindestens wöchentlich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gewährleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können. Die Haftung von Lebensmittel Becker für den Verlust von Daten wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung eingetreten wäre.

6.6. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe bzw. Lieferung der Waren an den Kunden. Ausgenommen sind Mängelansprüche und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden durch Lebensmittel Becker. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

6.7. Lebensmittel Becker ist nicht haftbar für die Darstellung von Inhalten und Aussagen zu Produkten, die Hersteller der Waren verbreiten.

7. Mindermengen und Lieferkosten

7.1. Lieferungen, die einmal täglich erfolgen und über der Mindestbestellmenge von Euro 500,- liegen, sind innerhalb unseres Liefergebietes nur nach schriftlicher Vereinbarung frachtkostenfrei.

    7.2. Soweit die Ordermengen unterhalb der Mindestbestellsumme von Euro 500,- liegen oder es sich um Extratouren handelt, die zusätzlich vereinbart werden, werden hierfür grundsätzlich Frachtkosten berechnet. Lieferungen von Mindermengen/Extratouren erfolgen zu nachstehenden Bedingungen:
  • bis Euro 250,- Rechnungsnettowert Frachtkostenpauschale Euro 70,-
  • bis Euro 500,- Rechnungsnettowert Frachtkostenpauschale Euro 60,-
  • bis Euro 1.000,- Rechnungsnettowert Frachtkostenpauschale Euro 50,-
  • bis Euro 5.000,- Rechnungsnettowert Frachtkostenpauschale Euro 40,-

8. Erfüllungsort, Vertragssprache und Gerichtsstand

8.1. Für sämtliche Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit der Anbahnung, Ausführung oder Abwicklung mit Leistungen der Lebensmittel Becker und dem Kunden entstehen, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von Lebensmittel Becker und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Darmstadt.

8.3. Vertragssprache ist Deutsch.

9. Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Lebensmittel Becker zugehenden personenbezogenen Daten in der EDV Anlage gespeichert und automatisch zum Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeitet werden.

10. Bestandsklausel

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferung und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt insofern lediglich die zulässige Regelung, die der beabsichtigten am nächsten kommt, hilfsweise die gesetzliche.

10.2. Im Falle der Kollision zwischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lebensmittel Becker und ausdrücklich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lebensmittel Becker den Vorrang.

10.3. Diese Fassung dieser AGB besitzt im Kollisionsfall Vorrang gegenüber AGB, die in gedruckter Form auf der Rückseite der Rechnungsformulare aufgedruckt sind.

Stand 12.12.2014

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